scharia konform

Scharia konform – richtig mit Geld handeln

Wenn von Scharia gesprochen wird, dann handelt es sich hierbei um das islamische Rechts- und Normensystem, das aus dem Koran abgeleitet wird. Die Scharia mit voller Gültigkeit gilt heutzutage nur in einigen wenigen Ländern. Daneben gibt es Länder, in denen die Scharia nur im Privatrecht Anwendung findet. Ein Teil der Scharia regelt auch den Umgang mit Geld- und Handelsgeschäften. Wenn also von Scharia konform gesprochen wird, dann handelt es sich hierbei um bestimmte zulässige Finanzprodukte und Handelsformen.

Wann sind Finanzprodukte und Anlagen Scharia konform?

Finanzprodukte sowie Anlagen sind dann Scharia konform, wenn sie keine Aktivitäten enthalten, die vom Koran verboten werden. Scharia konforme Geldanlagen können teilweise mit den ethischen Geldanlagen verglichen werden. Das Problem ist allerdings, hier eine klare Regelung zu finden, ab wann Geldanlagen eigentlich als Scharia konform gelten. Denn die Scharia ist nicht schriftlich fixiert sondern wird aus dem Koran abgeleitet. Zudem gibt es bei den islamischen Glaubensrichtungen auch unterschiedliche Interpretationen der Scharia. Daher kann es gut sein, dass Scharia konforme Anlageprodukte auch teilweise deutliche Unterschiede aufweisen. Grundlegend wird jedoch niemand Geldanlagen finden, die als konform bezeichnet werden und dann in die Alkohol-, Waffen-, Schweinefleisch-, Glücksspiel- oder Pornoindustrie investiert werden oder darauf basieren. Teilweise werden sogar Investitionen in die Tabakindustrie sowie in Restaurants oder Hotels abgelehnt, in denen Alkohol angeboten wird.

Im Koran werden zudem Zinsgeschäfte wie z.B. der verzinsliche Geldverleih, als moralisch verwerflich und daher als nicht zulässig betrachtet.

Die Geldanlagen basieren auf den bekanntesten Grundsätzen der Scharia:

1. Sowohl die Zahlung als auch der Erhalt von Zinszahlungen ist verboten. Damit dürfen keine Kredite im konventionellen Sinne genutzt werden. Gleiches gilt für den Handel mit Bankaktien oder auch Optionen. Allerdings ist es erlaubt, Erträge zu erhalten, die aus Investitionen stammen. Daher sind der Handel mit Rohstoffen sowie Vermietungen und Verpachtungen erlaubt.

2. Im islamischen Bankwesen wird in die Realwirtschaft investiert. Mit den Kundeneinlagen werden also reale Objekte finanziert. Der daraus erzielte Gewinn wird zwischen Bank und Kunde nach einem Verteilungsschlüssel aufgeteilt. Daneben kann auch in Aktien investiert werden, so lange die Unternehmen nicht den verbotenen Branchen angehören. Diese können sowohl von öffentlichen als auch von privaten Unternehmen gekauft werden. Dividenden werden als Ribh bezeichnet und unterscheiden sich von den Zinsen. Allerdings darf es keine Unsicherheiten geben, denn diese führen zu Gharar. Unter Gharar versteht man extreme Risiken, die sich schon in die Nähe von Wetten oder Glücksspiel begeben. Daher ist es wichtig, dass ein Investor alle Details von seinem Vertragspartner kennt. Eine Investition zum Beispiel in Blind-Pools ist nicht zulässig. Bei diesen ist es so, dass noch keine Investitionsobjekte feststehen sondern erst noch festgelegt werden.

3. Glücksspiele sowie hochspekulative Geschäfte sind nach der Scharia nicht erlaubt. Daher sind weder Termingeschäfte noch Derivate als Scharia konform anzusehen. Auch die Investition in Casinos ist nicht erlaubt.

Unterstützung durch das Scharia Gremium

Wie erwähnt ist es nach wie vor nicht ganz einfach herauszufinden, ob ein Investment wirklich Scharia konform ist. Daher wenden sich gläubige Muslime an das sogenannte Scharia Gremium. Hierbei handelt es sich um ein Gremium aus Religionsgelehrten, die als Ulama bekannt sind. Diese Gelehrten sind sowohl qualifiziert als auch glaubwürdig und haben viel Erfahrung im Bereich des Finanzwesens. Jeder neue Fall (Präzedenzfall) wird vor der Zertifizierung genauestens untersucht. Die Entscheidung, ob ein Finanzprodukt islamkonform ist oder nicht, wird vom Gremium getroffen. Die Investments, die beurteilt werden sollen, werden nach den Grundsätzen des Islamic Finance untersucht. Das klingt erst einmal einfach, ist es aber nicht, denn jedes Gremium kann eine andere Auslegung haben. Mittlerweile gibt es Institute wie das AAOIFI (Accounting and Auditing Organization for Islamic Financial Institutions), die Lehrgänge anbieten und eine internationale Richtlinie für Zertifizierungen darstellen.

Stetige Entwicklung im Geschäft

Bisher sind Scharia konforme Geldanlagen in der breiten Öffentlichkeit wenig bekannt. Noch immer ist die Auswahl eher übersichtlich, dennoch hat sich hier in den letzten Jahren schon einiges getan. Möchte ein Muslim in Aktien investieren, dann hat er die Möglichkeit, hier zu wählen. Die Voraussetzung für eine Aktie ist, dass die Unternehmen höchstens 33% an Verbindlichkeiten aufweisen und nicht in eines der Geschäfte investieren, die nicht Scharia konform sind. Eine gute Lösung ist es, auf einen Index zu setzen. Dieser sollte spezialisiert sein. Das kann beispielsweise der Dow Jones Islamic Index sein. Interessanterweise investieren auch immer mehr Nicht-Muslime in diese Indizes, da sie mit ihren Investments ethisch auf der sicheren Seite sein möchten.

Auch ein Blick auf die Fonds lohnt sich, denn Fonds sind nach wie vor Anlagen, die gerne ausgewählt werden. Doch islamische Fondsprodukte, die Scharia konform sind, gibt es eher selten. Das Problem liegt hier vor allem darin, dass die bisher erstellten Fonds nicht die Zuflüsse bekommen haben, die sie bräuchten. Daher sind die Fonds, die als Scharia konform bezeichnet werden können, relativ klein und für Anleger nicht so interessant.

Ein besonders breites Feld machen die islamischen Anleihen aus. Diese werden als Sukuk bezeichnet und enthalten einen Gewinnsatz. Damit unterstreichen sie den Grundsatz, dass alle Geschäfte auf einem Sachwert basieren müssen. Der Käufer erwirbt mit dem Sukuk beispielsweise eine Beteiligung des jeweiligen Schuldners und geht damit ein Risiko ein. Dieses Risiko wird durch einen Anteil am Gewinn reduziert und belohnt. Es werden also keine Zinsen, sondern Prämien ausgeschüttet. Das Problem bei Sukuks ist jedoch, dass hier teilweise hohe Summen für die Geldanlage aufgerufen werden. Damit locken die Anleihen vor allem Großinvestoren an. Die Gewinne der Sukuks in den letzten Jahren sind stabil und steigen stetig an. Daher kann es sich lohnen, hier einen Blick zu riskieren, wenn Scharia konforme Anlagen gesucht werden.

Und was ist mit Immobilien- und Fahrzeugfinanzierungen?

Da in der Scharia keine konventionellen Kredite erlaubt sind, stellt sich die Frage, wie es sich mit Immobilienkrediten oder Sachkrediten verhält oder ob Muslime dann keine Immobilien kaufen können, wenn nicht ausreichend Geld vorhanden ist. Bis Mitte 2015 gab es in Deutschland keine Bank, die Scharia konforme Produkte anbietete. Nach und nach entdecken aber immer mehr Anbieter, dass es in Deutschland ein großes Potenzial gibt. So hat beispielsweise die KT Bank AG, eine Tochtergesellschaft der Kuveyt Türk Bank aus Istanbul, im Juli 2015 den Geschäftsbetrieb aufgenommen. Hierbei handelt es sich um die erste Bank in Deutschland, welche Scharia konforme Finanzierungen anbietet. Gerade im Bereich der Immobilienfinanzierung und der Finanzierung von Gebrauchtfahrzeugen ist seitdem die Nachfrage sehr groß. Denn die KT Bank (www.kt-bank.de) vergibt keine klassischen Kredite wie wir sie von konventionellen Banken kennen, sondern tritt als Käufer und Verkäufer auf und betreibt somit ein Handelsgeschäft, das nach den Prinzipien des Islamic Banking zulässig ist.

Scharia konforme Geldanlage

Daneben können Kunden bei der KT Bank auch islamkonform Geld anlegen und sich somit am Erfolg der Bank beteiligen. Statt Zinsen wird am Ende der Laufzeit der mit der Einlage erwirtschaftete Gewinn nach einem zuvor festgelegten Verteilungsschlüssel zwischen Kunde und Bank aufgeteilt. Laufzeiten ab 3 Monaten und Beträge ab 1.000,- EUR sind möglich. Die Renditen, die dabei erzielt werden können, sind durchaus marktkonform. Außerdem sind die Einlagen bis zu 100.000,- EUR geschützt, da die Bank Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ist.